Nachdem die Landtagswahl in NRW SPD und Grünen, die den "Nichtraucherschutz" drastisch verschärfen wollen, eine eigene Mehrheit brachte, möchte ich dieses schon ernsthafte Thema
mal anders angehn: mit dem Versuch, das Freiheitsthema der Piraten darauf
anzuwenden.
Ich selber rauche mit Genuss Pfeife, habe schon gekifft und
hasse es, beim Essen im Restaurant Qualm um die Nase zu haben (genauso
wie den Geruch alten Frittierfettes).
Und ich finde, das ist ein
spannendes Thema für Piraten.Ich versuche es mal mit 6 aufeinander bezogenen Thesen dazu:
1. Nichtraucher haben das Recht, frei von Rauch sein zu können
In öffentlichen Räumen zu Rauchen halte ich für unsozial. Zu
Recht ist das bereits gesellschaftlich geächtet. Zu öffentlichen Räumen
gehören auch Räume, die man aufsuchen muss um am gesellschaftlichen
Leben teilzunehmen: Kassenhallen von Banken, Bahnhöfe und dergleichen.
Dazu gehören natürlich auch Schulen, Bildungseinrichtungen,
Krankenhäuser.
Auch das "Eingangs"-Problem gehört dazu - manche Einrichtung, in der
Rauchverbot besteht, kann man nur durch ein qualmendes Spalier von
Rauchern erreichen.
2. Raucher haben das Recht, zu rauchen. Kiffer sollen kiffen dürfen
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit beinhaltet auch das Recht
zu rauchen und zu kiffen. Das gilt nicht nur in der eigenen Wohnung.
Menschen haben auch das Recht, sich mit Gleichgesinnten zusammenzutun
und gemeinsam ihren Interessen nachzugehn - auch zu rauchen oder zu
kiffen. Wenn sie dabei ihre Umgebung, die Räume in denen sie das tun,
nach ihrem Geschmack gestalten, ist das ihre Sache. Wenn Nichtraucher
oder Nichtkiffer da dabei sein wollen, ist das deren freie Entscheidung.
3. Der Staat hat nur zu regeln, was zwingend nötig ist und nicht die Aufgabe, uns alle zu "guten Menschen" zu erziehen
Ich kann einen Staat als Erziehungsregime nicht ertragen. Welchen
Werten ich folge, welche Lebensziele ich habe, was ich an Sex mag, ob
ich rauche oder kiffe, ob ich gesund esse, was ich konsumiere oder
gestalte - das ist nur unter einer Voraussetzung Sache des Staates:
Nämlich wenn ich damit die Freiheit anderer beeinträchtige. Der Staat
muss also Nichtraucher schützen (s.o.), er hat nicht Raucher zu
erziehen. Und die Versammlungsfreiheit gilt für alle, je nachdem in
welcher Gemeinschaft Gleichgesinnter sie sich versammeln wollen.
4. Nichts spricht dagegen, Versammlungsangebote wirtschaftlich zu betreiben
Treffs können selbstorganisiert und selbstverwaltet sein oder sie
können kommerziell angeboten werden, beides ist legitim. Kegelbahnen
oder Eislauftreffs, Fitnesscenter oder Swingerclubs - alles Beispiele
kommerziell angebotener Treffs für Interessierte. Will ich keine Nackten
sehn geh ich nicht in den Swingerclub, hasse ich Schweißgeruch geh ich
nicht ins Fitnesscenter. Nichts spricht dagegen, dass Raucher oder
Kiffer ebenso Orte haben, wo sie sich treffen, wo es ihnen gefällt und
wo sie kiffen oder rauchen können - ob selbstorganisiert oder
kommerziell. Und wenn es ihnen gefällt, dass ihr Treff einen Tresen hat,
dass es da gutes Bier gibt, Tische und Stühle und Barhocker - dann wird
dieser Treff so aussehn, wie viele Kneipen aussehn. Und wenn ich mich
wirtschaftlich selbständig machen will indem ich so einen Treff anbiete,
ist das meine Sache. Will wer anderes dann bei mir arbeiten, weiss er
ja um was es bei meinem Treff geht.
5. Angebot und Nachfrage sind Ausdruck freier Beziehungen in der Gesellschaft
Wo es nicht um für Jeden notwendigerweise aufzusuchende Orte
geht, greift die Freiheit der Wahl. Ich kann wählen ob ich FastFood
essen gehe, ob ich im Kino Horrorfilme sehn mag, im Sportverein kicke
oder im Swingerclub stöhne. Und ich kann entzscheiden, ob ich dort einen
Arbeitsplatz annehme. Dasselbe gilft für Treffpunkte von Kiffern und
Rauchern. Man kann nicht ernsthaft bei zig Millionen Arbeitsplätzen
argumentieren, dass jeder davon für jeden passend wäre - der gläubige
Moslem wird nicht im Schlachthof Schweine zerlegen, die Feministin nicht
im Pornokino jobben und der Nichtraucher vermutlich nicht im
Rauchertreff. Tun sie alle das doch, ist es ihre Sache.
Warum gibt es irische Pubs, italienische Restaurants, gutbürgerliche
Eckkneipen? Weil es die Nachfrage danach gibt. Ebenso legitim darf es
doch Kiffercafes und Raucherkneipen geben - und natürlich genauso klar
gekennzeichnet, wie das italienische Restaurant in das ich ja auch nicht
gehe wenn ich Bami Goreng essen will. Und vor allem: Genauso kann und
soll es Nichtraucherkneipen geben.
Erst wenn Gruppen das Spiel von Angebot und Nachfrage nicht passt, wird
es zum vormundschaftlichen Staat - dann darf nirgendwo gekifft werden,
dann wird das Auffühen von "Negermusik" oder "westlich dekadentem Beat"
verboten und das Rauchen auch in privat betriebenen Rauchertreffs.
6. Die Balance stimmt bei uns - Ausnahmen lassen sich regeln
Ich habe das Gefühl, bei uns in NRW stimmt die Balance von
Nichtraucherschutz und Versammlungsfreiheit. Ich empfinde es als absurd,
bei einem Piratentreff in Bayern vom Wirt gesagt zu kriegen: Im
hinteren Bereich des Biegartens darf ich rauchen, dort wo
Pavilliondächer über den Tischen sind aber nicht denn das sind "Räume".
Nichtraucher können sich rauchfrei in öffentlichen Räumen bewegen (wo
das nicht so sein sollte muss es geändert werden), sie können rauchfrei
in Restaurants, Kneipen und Freizeittreffs gehn.
Es ist ein grundfalsches Signal über den Schutz der
Freiheit der Nichtraucher hinaus nun Rauchern ihre Lebensweise
vorschreiben zu wollen.
Der Landesparteitag der NRW Piraten beschloss am 1.7.12 folgendes Positionspapier:
AntwortenLöschen"Das Einstehen für eine freiheitlich-selbstbestimmten Lebensführung aller Bürger ist Kernmerkmal piratiger Politik. Gesetze, die in die persönliche und wirtschaftliche Entfaltungfreiheit eingreifen, sollen sich alleine auf einen notwendigen Rahmen beschränken, der allen Bürgern ein problemloses Zusammenleben gewährleistet. Ideologische Motive dürfen hierbei keine Rolle spielen.
Die NRW-Piraten lehnen die von der Landesregierung geplante Novellierung des nordrhein westfälischen Nichtraucherschutzgesetzes (NiSchG NRW) in der Fassung vom 26.06.2012 ab. Wir sehen im bestehenden Fassung von 2009 alle notwendigen Regelungen als bereits getroffen und ausreichend an. Das angestrebte totale Rauchverbot sehen wir als Bevormundung von Bürgern und Gastronomie, die tief in die persönliche und wirtschaftliche Entfaltungfreiheit eingreift. Insbesondere lehnen wir die darin angestrebte Aufnahme so genannter E-Zigaretten in das Nichtraucherschutzgesetz ab, da diese Unterordnung jeder wissenschaftlich haltbaren Grundlage entbehrt."